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Die nebenstehende Auswahl ermöglicht einen Überblick zu den wesent-
lichen Leistungen eines Landschaftsarchitekten gemäß der als Abrech-
nungsbasis gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Die HOAI unterscheidet dabei zwischen Grundleistungen und
besonderen Leistungen. Grundleistungen sind Leistungen, die zur ord-
nungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich
sind. Solche, die sachlich zusammengehören, sind zu jeweils in sich
abgeschlossenen Leistungsphasen zusammengefaßt. Besondere Leis-
tungen sind Leistungen, die nicht bei jedem Bauvorhaben erforderlich
sind. Die Vergütung des Landschaftsarchitekten erfolgt gemäß der
HOAI entweder auf Stundenbasis oder in Form eines Pauschalhonorars.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass nicht
jedes Bauvorhaben alle Leistungsphasen beinhalten muss. Sie beauf-
tragen mich nur für die Leistungen, welche wir bei unserem ersten
Gespräch als Bedarf ermittelt haben. Natürlich ist eine Beauftragung
für weitere Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt immer möglich.
Für die Grundlagenermittlung habe ich einen Fragebogen entworfen,
der von Ihnen heruntergeladen oder ausgedruckt werden kann. Bei
Bedarf sende ich Ihnen den Fragebogen auch gern zu. Er hilft Ihnen
und mir Ihre Vorstellungen zu den geplanten Vorhaben zu formulieren
und dient als Basis unserer Zusammenarbeit. Bitte füllen Sie einzeln
oder mit den zukünftigen Gartennutzern den Fragebogen aus. Bei unserem ersten persönlichen Gespräch ist es mir damit möglich,
besser auf Ihre Wünsche und Vorstellungen einzugehen.
Download: Fragebogen zur Gartenplanung.pdf