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In der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen für die erfor-
derlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der
Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet. Diese werden
anschließend bei den zuständigen Behörden eingereicht und aufgrund
eventueller Auflagen vervollständigt und angepasst.
Die zuständigen Behörden können dabei das Bauordnungsamt, das
Straßenbauamt, das Denkmalpflege-, Naturschutz-, Brandschutz- oder
Wasserwirtschaftsamt sowie die Medienträger Stadtentwässerung, Telekom und Drewag sein.