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Mit dem Baubeginn setzt die Bauüberwachung durch den Landschafts-
architekten ein. Dabei werden die Zeit- und Kostenpläne sowie die
Rechnungsprüfung überwacht und die Ausführung der Arbeiten gemäß
den Planunterlagen und dem Leistungsverzeichnis sowie den aner-
kannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
kontrolliert. Ein besonderes Augenmerk gilt auch dem während der
Bauzeit zu schützenden vegetativen und baulichen Bestand.
Mit dem gemeinsamen Schlussaufmaß, der Mängelfeststellung und
-beseitigung und der eingereichten Schlussrechnung erfolgt abschlies-
send eine Kostenfeststellung und die Übergabe des Objektes in Ihre
Hände.